Neuer Arzttarif ab 1.1.26
Ab Januar 2026 gibt es einen neuen Arzttarif. Dieser besteht aus einem Einzelleistungstarif (TARDOC) und einem Pauschalensystem. Die Pauschalen sind anerkanntermassen nicht ausgereift, sie wurden auch ohne Einbezug unserer Fachgesellschaft erstellt. Die Ärzteschaft wurde also nicht in die Entwicklung der Pauschalen involviert und wird hier vom Bund vor vollendete Tatsachen gestellt. Während manche Pauschalen kaum kostendeckend sind, sind andere Pauschalen aus unserer Sicht deutlich zu hoch bemessen. Wir sind jedoch bei den Behandlungen, die eine solche Pauschale auslösen rechtlch verpflichtet, diese anzuwenden und in Rechnung zu stellen.
Dass die Pauschalen fehlerhaft sind, wird von niemandem bestritten. Dass man sie trotzdem wider besseres Wissen eingeführt hat, war ein Entscheid des Bundesrates. Vor dem Bundesverwaltungsgericht sind Klagen gegen diese Pauschalen hängig. Details finden Sie
hier. Beschwerden sind bitte an Frau Bundesrätin Baume-Schneider zu richten.